Akzeptanz von Bildungsgutschein, Prämienscheck und Bildungsscheck
Die einzelnen Fördermöglichkeiten, die je nach Bundesland unterschiedliche Namen haben, unterscheiden sich wie folgt:
Bildungsgutschein
Einen Bildungsgutschein können wir nicht annehmen, da unsere Fortbildungen und wir als Organisatoren nicht vom Arbeitsamt zertifiziert sind. Diese Zertifizierung werden wir auch nicht beantragen. Die Zertifizierung macht nur Sinn, wenn wir langfristige Fortbildungen organisieren würden.
Prämienscheck
Ein Prämienscheck, auch Prämiengutschein genannt, akzeptieren wir zur Finanzierung der Fortbildungen. Der Prämienscheck ist eine Förderung aus EU-Mitteln und gilt deutschlandweit. Die Vorraussetzungen für den Erhalt eines Prämienschecks sind abhängig von den individuellen Vorraussetzungen eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin, z.B. darf der Antragsteller/die Antragsstellerin ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreiten. Ein Prämienscheck ist vor der Anmeldung zu beantragen. Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Volkshochschule oder unter www.bildungspraemie.info
Bildungsscheck
Zur Finanzierung der Fortbildungen akzeptieren wir einen Bildungsscheck. Der Bildungsscheck ist ein Konjunkturförderprogramm des Landes NRW das es auch in anderen Bundesländern gibt, dazu erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer regionalen Volkshochschule. Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Bildungsschecks sind abhängig von den individuellen Voraussetzungen eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin, z. B. muss der Antragssteller/die Antragsstellerin in einem kleinen Betrieb arbeiten. Ein Bildungsscheck ist vor der Anmeldung zu beantragen. Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Volkshochschule oder bei der Weiterbildungsberatung für NRW.